Unternehmensgründung
Von der Wahl der richtigen Unternehmensform bis zum Abschluss der offiziellen Eintragung führen wir den gesamten Gründungsprozess vollständig und zügig in Ihrem Namen durch.
Bei der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und vielen weiteren Unternehmensformen stehen wir Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite. Von der Wahl der richtigen Rechtsform bis zum Abschluss des offiziellen Eintragungsverfahrens übernehmen wir sämtliche Schritte in Ihrem Namen.
Unternehmensformen
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) — Die verbreitetste Unternehmensform, auf partnerschaftlicher Struktur basierend.
- Aktiengesellschaft (AG) — Kapitalorientierte, institutionelle Struktur.
- Einzelunternehmen — Schneller und kostengünstiger Einstieg.
- Genossenschaft — Struktur auf Basis des gemeinsamen Nutzens.
Gründungsschritte
- Erstellung der Satzung — Ausarbeitung der zur Unternehmensform passenden Satzung.
- Eintragung bei der Handelskammer — Abschluss der Eintragungs- und Bekanntmachungsverfahren.
- Eröffnung beim Finanzamt — Steuerpflichtige Erfassung und Vor-Ort-Prüfung.
- Notarielle Verfahren — Notarielle Beglaubigungen und Unterschriftserklärungen.
- Beglaubigung der gesetzlichen Handelsbücher — Eröffnungsbeglaubigung der Geschäftsbücher.
- Anmeldung bei der Sozialversicherung (SGK) — Sozialversicherungsrechtliche Betriebsanmeldung.
In dieser Leistung was ist inbegriffen?
Beratung zur Unternehmensform
Bestimmung der passendsten Rechtsform anhand Ihres Geschäftsfelds, Ihrer Beteiligungsstruktur und steuerlicher Vorteile.
Erstellung der Satzung
Ausarbeitung der zur Unternehmensform passenden Satzung sowie Regelungen zwischen den Gesellschaftern.
Elektronische MERSIS-Anmeldung
Durchführung der elektronischen Gründungsanmeldung über das Zentrale Handelsregistersystem (MERSIS).
Handelsregistereintragung
Abschluss der Eintragungs- und Bekanntmachungsverfahren bei der Handelskammer / dem Registeramt.
Notarielle Verfahren
Einholung der Unterschriftserklärung, des Unterschriftszirkulars und der erforderlichen notariellen Beglaubigungen.
Eröffnung beim Finanzamt
Einrichtung der Steuerpflicht und Durchführung des Vor-Ort-Prüfverfahrens.
Anmeldung bei der Sozialversicherung
Betriebsanmeldung bei der Sozialversicherung (SGK) und Vornahme der erforderlichen Meldungen.
Beglaubigung der Handelsbücher
Eröffnungsbeglaubigung der Handelsbücher und Einrichtung der gesetzlichen Buchführungsordnung.
Für wen?
- Unternehmer, die ein neues Unternehmen gründen
- Einzelunternehmer, die zu einer GmbH/AG wechseln möchten
- Investoren, die eine Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung gründen möchten
- Gründer im E-Commerce und in freien Berufen
Erforderliche Unterlagen
- 1 Kopie des Ausweisdokuments der Gründungsgesellschafter
- 2 Meldebescheinigung (Wohnsitznachweis)
- 3 Passfoto der Gründer
- 4 Angaben zu Firmenname und Geschäftsfeld
- 5 Betriebsadresse sowie Mietvertrag / Grundbuchauszug
- 6 Reisepass und ggf. Steuernummer für ausländische Gesellschafter
Die Dokumentenliste kann je nach Fall variieren; im Vorgespräch klären wir sie individuell für Sie.
Schritt für Schritt Ablauf
Beratungsgespräch & Wahl der Rechtsform
Wir hören uns Ihren Bedarf an und legen gemeinsam die zu Ihrem Geschäftsfeld passende Unternehmensform fest.
Am selben TagUnterlagen & Satzung
Wir erstellen die Satzung und reichen die elektronische Gründungsanmeldung über MERSIS ein.
1 WerktagEintragung & Notar
Wir schließen die Handelsregistereintragung und die notariellen Unterschriftsverfahren ab.
1-2 WerktageFinanzamt & Sozialversicherung
Wir führen die Eröffnung beim Finanzamt, die Betriebsanmeldung bei der Sozialversicherung und die Beglaubigung der Handelsbücher durch.
1-2 WerktageHäufige Fragen
Beide Formen haben unterschiedliche Vorteile: Eine GmbH bietet einen flexibleren und kostengünstigeren Einstieg, während eine Aktiengesellschaft im Hinblick auf Anteilsübertragungen und institutionelles Wachstum vorteilhafter ist. Wir bewerten Ihr Geschäftsfeld und Ihre Ziele und empfehlen Ihnen die passende Form.
Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Gründungsprozess durchschnittlich innerhalb von 3-5 Werktagen abgeschlossen. Je nach Auslastung und Bearbeitungszeiten der Behörden kann sich dieser Zeitraum verkürzen oder verlängern.
Ja. Das türkische Handelsgesetzbuch erlaubt die Gründung einer Ein-Personen-GmbH oder -Aktiengesellschaft. Sie können ein Unternehmen mit nur einem Gesellschafter vollständig in Ihrem eigenen Namen gründen.
Das erforderliche Mindestkapital variiert je nach Unternehmensform und wird durch gesetzliche Regelungen aktualisiert. Die aktuellen Beträge sowie den Einzahlungsplan teilen wir Ihnen in unserem Beratungsgespräch klar mit.
Ja. Ausländische natürliche oder juristische Personen können in der Türkei Gesellschafter eines Unternehmens werden. In diesem Fall begleiten wir den gesamten Prozess inklusive Reisepass, ggf. Steuernummer und erforderlicher Übersetzungen.
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