Leistung

Beratung für ausländische Investoren und Unternehmen

Wir bieten ausländischen Investoren und Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die in der Türkei investieren und ein Unternehmen gründen möchten, eine umfassende Beratung von Anfang bis Ende. Von der Unternehmensgründung bis zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen übernehmen wir alle offiziellen Verfahren in Ihrem Namen.

Abhängig vom Verfahren und der Art des Antrags
Beratung für ausländische Investoren und Unternehmen
Ganzheitliche Betreuung von der Unternehmensgründung bis zu den Genehmigungen
Rechtskonforme Gestaltung von Strukturen mit ausländischer Beteiligung
Durchgängige Begleitung bei Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren
Koordination mit Behörden und Verwaltung der Antragsverfahren
Überblick

Für ausländische Investoren, die in den türkischen Markt eintreten möchten, sind Rechtsvorschriften, Bürokratie und offizielle Antragsverfahren meist die größte Hürde. Diese Prozesse, die eine Koordination zwischen verschiedenen Behörden erfordern, mit den richtigen Unterlagen und in der richtigen Reihenfolge zu steuern, ist entscheidend für Zeit- und Kostenaufwand.

Im Rahmen unserer Beratungsleistung für ausländische Investoren und Unternehmen koordinieren wir alle Schritte aus einer Hand - von der Unternehmensgründung über Verfahren zu ausländischer Beteiligung bis hin zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Unser Ziel ist es, Ihnen die gesamte Last der behördlichen Verfahren abzunehmen, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Leistungsumfang

In dieser Leistung was ist inbegriffen?

Gründung ausländischer Unternehmen

Gründung von Unternehmen mit ausländischem Kapital

Verfahren zu ausländischer Beteiligung

Verfahren für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung

Arbeitsgenehmigungen

Arbeitsgenehmigungen

Aufenthaltsgenehmigungen

Aufenthaltsgenehmigungen

Für wen?

  • Ausländische Investoren, die in der Türkei ein Unternehmen gründen möchten
  • Inländische Unternehmen, die eine Struktur mit ausländischer Beteiligung aufbauen möchten
  • Firmen, die ausländisches Personal in der Türkei beschäftigen
  • Ausländische Staatsangehörige, die eine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung benötigen

Erforderliche Unterlagen

  • 1 Pass- und Ausweisdaten der Investoren und Gesellschafter
  • 2 Angaben zum Geschäftszweck und zur Firmenbezeichnung des zu gründenden Unternehmens
  • 3 Angaben zur Gesellschafterstruktur und den Kapitalanteilen
  • 4 Geschäftsadresse und Kontaktdaten in der Türkei
  • 5 Angaben zum Personal, für das eine Arbeitserlaubnis beantragt wird
  • 6 Erforderliche persönliche Unterlagen für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung

Die Dokumentenliste kann je nach Fall variieren; im Vorgespräch klären wir sie individuell für Sie.

So gehen wir vor

Schritt für Schritt Ablauf

01

Gespräch und Bedarfsanalyse

Wir besprechen Ihre Investitionsziele, Ihre Gesellschafterstruktur und Ihren Genehmigungsbedarf und erstellen einen passenden Fahrplan für Sie.

1 Tag
02

Unterlagenvorbereitung

Wir stellen alle für die Unternehmensgründung und die Genehmigungsanträge erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt zusammen.

Variabel
03

Antragstellung und Durchführung

Wir führen die Anträge für Unternehmensgründung, Beteiligung sowie Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung bei den Behörden in Ihrem Namen durch.

Je nach Verfahren
04

Übergabe und Betreuung

Wir übergeben Ihnen die genehmigten Vorgänge und begleiten Sie weiterhin bei Genehmigungsverlängerungen und laufenden Verpflichtungen.

Fortlaufend
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Ja. Die geltenden Vorschriften räumen ausländischen Investoren weitgehend die gleichen Rechte wie inländischen Investoren ein. Wir bestimmen die für Ihren Geschäftszweck und Ihre Gesellschafterstruktur passende Unternehmensform und übernehmen die Gründung in Ihrem Namen.

Unternehmensgründung und Arbeitsgenehmigung sind getrennte Verfahren. Für ausländische Gesellschafter oder Mitarbeiter, die in der Türkei arbeiten sollen, muss zusätzlich ein Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt werden. Wir planen und begleiten beide Prozesse gemeinsam.

Die Arbeitsgenehmigung ist die erforderliche Bescheinigung, um in der Türkei legal arbeiten zu können, und umfasst in der Regel auch das Aufenthaltsrecht. Die Aufenthaltsgenehmigung hingegen ist für Aufenthalte ohne Erwerbszweck erforderlich. Wir prüfen Ihre Situation und leiten Sie zur passenden Genehmigungsart.

Den Großteil der behördlichen Verfahren können wir mit einer entsprechenden Vollmacht in Ihrem Namen durchführen. Bei einigen Antrags- und Unterschriftsschritten kann Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich sein; diese Schritte planen wir im Voraus und informieren Sie rechtzeitig.

Die Dauer hängt von der Unternehmensform, der Gesellschafterstruktur, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden ab. Nach dem Erstgespräch teilen wir Ihnen einen realistischen, auf Ihre Situation zugeschnittenen Zeitplan mit.

Beratung für ausländische Investoren und Unternehmen lassen Sie uns gleich beginnen

Lassen Sie uns Ihren Ablauf in einem kostenlosen Vorgespräch planen; gemeinsam legen wir den optimalen Fahrplan fest.