Leistung

Steuererstattungs- und Befreiungsberatung

Wir steuern die Mehrwertsteuer-, Sonderverbrauchsteuer- und sonstigen Steuererstattungsverfahren von Unternehmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und bieten professionelle Beratung in allen Phasen - von der Vorbereitung der Antragsunterlagen bis zum Abschluss der Vorgänge bei der Finanzbehörde.

Abhängig von der Erstattungsart und den behördlichen Abläufen
Steuererstattungs- und Befreiungsberatung
Durchgängige Prozesssteuerung bei Erstattungen der Mehrwertsteuer, Sonderverbrauchsteuer, Stempelsteuer und Gebühren
Vollständige und vorschriftsgemäße Vorbereitung der Antragsunterlagen
Regelmäßige Verfolgung und Abschluss der Vorgänge bei der Finanzbehörde
Beratung zur optimalen Wahl zwischen Verrechnung und Barerstattung
Überblick

Steuererstattungs- und Befreiungsverfahren sind ein technischer Bereich, der eine korrekte Dokumentation und aktuelle Kenntnisse der Rechtsvorschriften erfordert. Bei Erstattungen der Mehrwertsteuer (KDV), der Sonderverbrauchsteuer (ÖTV), der Stempelsteuer und der Gebühren ist die vollständige Vorbereitung der Antragsunterlagen die Grundvoraussetzung für einen schnellen und reibungslosen Verfahrensablauf.

Bei allen Erstattungsarten - einschließlich Mehrwertsteuererstattungen im Export, Vorgängen zum ermäßigten Steuersatz, Erstattungen im Rahmen des Steuereinbehalts sowie der Rückerstattung zu viel oder rechtsgrundlos gezahlter Steuern - stehen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite: von der Vorbereitung der Unterlagen über die Koordination der YMM-Erstattungsberichte bis hin zur Verfolgung bei der Finanzbehörde sowie der Verrechnung oder Barerstattung.

Leistungsumfang

In dieser Leistung was ist inbegriffen?

Mehrwertsteuer-Erstattungsakte

Vorbereitung der Mehrwertsteuer-Erstattungsakten

Mehrwertsteuererstattung im Export

Mehrwertsteuererstattungen im Export

Erstattung bei ermäßigtem Steuersatz

Mehrwertsteuererstattungen bei ermäßigtem Steuersatz

Erstattung im Rahmen des Steuereinbehalts

Mehrwertsteuererstattungen im Rahmen des Steuereinbehalts

Koordination der YMM-Berichte

Koordination der YMM-Mehrwertsteuer-Erstattungsberichte

Prozessverfolgung

Verfolgung der Mehrwertsteuer-Erstattungsverfahren bei der Finanzbehörde

Sonderverbrauchsteuer-Erstattung

Anträge auf Erstattung der Sonderverbrauchsteuer (ÖTV)

Erstattung rechtsgrundloser Zahlungen

Erstattung zu viel oder rechtsgrundlos gezahlter Steuern

Stempelsteuer-Erstattung

Erstattungsverfahren für die Stempelsteuer

Gebührenerstattung

Anträge auf Gebührenerstattung

Verrechnung und Barerstattung

Verfahren zur Verrechnung und Barerstattung

Befreiungsberatung

Beratung zu Steuerbefreiungs- und Erstattungsverfahren

Für wen?

  • Exportierende Unternehmen, die eine Mehrwertsteuererstattung beantragen
  • Firmen, die Waren und Dienstleistungen zum ermäßigten Steuersatz erzeugen
  • Steuerpflichtige, die Transaktionen im Rahmen des Steuereinbehalts durchführen
  • Unternehmen und Institutionen, die zu viel oder rechtsgrundlos gezahlte Steuern zurückfordern möchten

Erforderliche Unterlagen

  • 1 Ein- und Ausgangsrechnungen des betreffenden Zeitraums sowie E-Rechnungs- und E-Archiv-Aufzeichnungen
  • 2 Zollanmeldungen und Devisenankaufsbelege bei Exportvorgängen
  • 3 Listen der abziehbaren Mehrwertsteuer und Berechnungstabellen der Vorsteuer
  • 4 Zahlungsbelege, Bankauszüge und Inkassoaufzeichnungen
  • 5 Verträge und je nach Erstattungsart zusätzlich angeforderte Unterlagen

Die Dokumentenliste kann je nach Fall variieren; im Vorgespräch klären wir sie individuell für Sie.

So gehen wir vor

Schritt für Schritt Ablauf

01

Gespräch und Analyse

Wir prüfen Ihre Erstattungsart, die Daten des Zeitraums und die vorhandenen Unterlagen und legen den geeigneten Erstattungsweg fest.

1-3 Werktage
02

Vorbereitung der Unterlagen

Wir erstellen die erforderlichen Listen, Tabellen und Nachweise vollständig und vorschriftsgemäß.

Abhängig vom Umfang
03

Antragstellung und Durchführung

Wir reichen den Antrag ein, koordinieren den YMM-Bericht und verfolgen die Verfahren bei der Finanzbehörde.

Während des gesamten Verfahrens
04

Abschluss und Nachverfolgung

Wir schließen die Verrechnung oder Barerstattung ab und beantworten Mängelrügen, um das Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Abhängig von der Bearbeitungszeit der Behörde
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Die Dauer hängt von der Erstattungsart, der Vollständigkeit der Unterlagen, der Erforderlichkeit eines YMM-Berichts sowie der Arbeitsbelastung der Finanzbehörde ab. Eine vollständig vorbereitete Akte beschleunigt das Verfahren deutlich. Eine feste Bearbeitungsdauer kann aufgrund der gesetzlichen und behördlichen Abläufe nicht zugesichert werden.

Beide Wege sind möglich. Bei der Verrechnung wird der Betrag mit bestehenden Steuerschulden verrechnet, bei der Barerstattung erfolgt eine direkte Auszahlung an Sie. Gemeinsam ermitteln wir anhand Ihrer Schuldensituation und Präferenz die geeignetste Methode.

Nein. Die Erforderlichkeit eines YMM-Bestätigungsberichts richtet sich nach der Erstattungsart und den gesetzlich festgelegten Betragsgrenzen. Erstattungen unterhalb bestimmter Beträge können ohne Bericht abgeschlossen werden, während in manchen Fällen auch eine Sicherheitsleistung oder eine Betriebsprüfung in Betracht kommt.

Ja. Versehentlich oder zu viel gezahlte Steuern können innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen durch Antragstellung im Wege der Erstattung oder Verrechnung zurückgefordert werden. Eine korrekte Dokumentation ist hierbei entscheidend.

Die Finanzbehörde kann für als unvollständig erachtete Punkte in der Akte eine Mängelrüge versenden. Es ist wichtig, diese Schreiben fristgerecht und mit den korrekten Unterlagen zu beantworten, damit das Verfahren reibungslos fortgesetzt werden kann; diesen Schritt übernehmen wir in Ihrem Namen.

Steuererstattungs- und Befreiungsberatung lassen Sie uns gleich beginnen

Lassen Sie uns Ihren Ablauf in einem kostenlosen Vorgespräch planen; gemeinsam legen wir den optimalen Fahrplan fest.