Steuererstattungs- und Befreiungsberatung
Wir steuern die Mehrwertsteuer-, Sonderverbrauchsteuer- und sonstigen Steuererstattungsverfahren von Unternehmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und bieten professionelle Beratung in allen Phasen - von der Vorbereitung der Antragsunterlagen bis zum Abschluss der Vorgänge bei der Finanzbehörde.
Steuererstattungs- und Befreiungsverfahren sind ein technischer Bereich, der eine korrekte Dokumentation und aktuelle Kenntnisse der Rechtsvorschriften erfordert. Bei Erstattungen der Mehrwertsteuer (KDV), der Sonderverbrauchsteuer (ÖTV), der Stempelsteuer und der Gebühren ist die vollständige Vorbereitung der Antragsunterlagen die Grundvoraussetzung für einen schnellen und reibungslosen Verfahrensablauf.
Bei allen Erstattungsarten - einschließlich Mehrwertsteuererstattungen im Export, Vorgängen zum ermäßigten Steuersatz, Erstattungen im Rahmen des Steuereinbehalts sowie der Rückerstattung zu viel oder rechtsgrundlos gezahlter Steuern - stehen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite: von der Vorbereitung der Unterlagen über die Koordination der YMM-Erstattungsberichte bis hin zur Verfolgung bei der Finanzbehörde sowie der Verrechnung oder Barerstattung.
In dieser Leistung was ist inbegriffen?
Mehrwertsteuer-Erstattungsakte
Vorbereitung der Mehrwertsteuer-Erstattungsakten
Mehrwertsteuererstattung im Export
Mehrwertsteuererstattungen im Export
Erstattung bei ermäßigtem Steuersatz
Mehrwertsteuererstattungen bei ermäßigtem Steuersatz
Erstattung im Rahmen des Steuereinbehalts
Mehrwertsteuererstattungen im Rahmen des Steuereinbehalts
Koordination der YMM-Berichte
Koordination der YMM-Mehrwertsteuer-Erstattungsberichte
Prozessverfolgung
Verfolgung der Mehrwertsteuer-Erstattungsverfahren bei der Finanzbehörde
Sonderverbrauchsteuer-Erstattung
Anträge auf Erstattung der Sonderverbrauchsteuer (ÖTV)
Erstattung rechtsgrundloser Zahlungen
Erstattung zu viel oder rechtsgrundlos gezahlter Steuern
Stempelsteuer-Erstattung
Erstattungsverfahren für die Stempelsteuer
Gebührenerstattung
Anträge auf Gebührenerstattung
Verrechnung und Barerstattung
Verfahren zur Verrechnung und Barerstattung
Befreiungsberatung
Beratung zu Steuerbefreiungs- und Erstattungsverfahren
Für wen?
- Exportierende Unternehmen, die eine Mehrwertsteuererstattung beantragen
- Firmen, die Waren und Dienstleistungen zum ermäßigten Steuersatz erzeugen
- Steuerpflichtige, die Transaktionen im Rahmen des Steuereinbehalts durchführen
- Unternehmen und Institutionen, die zu viel oder rechtsgrundlos gezahlte Steuern zurückfordern möchten
Erforderliche Unterlagen
- 1 Ein- und Ausgangsrechnungen des betreffenden Zeitraums sowie E-Rechnungs- und E-Archiv-Aufzeichnungen
- 2 Zollanmeldungen und Devisenankaufsbelege bei Exportvorgängen
- 3 Listen der abziehbaren Mehrwertsteuer und Berechnungstabellen der Vorsteuer
- 4 Zahlungsbelege, Bankauszüge und Inkassoaufzeichnungen
- 5 Verträge und je nach Erstattungsart zusätzlich angeforderte Unterlagen
Die Dokumentenliste kann je nach Fall variieren; im Vorgespräch klären wir sie individuell für Sie.
Schritt für Schritt Ablauf
Gespräch und Analyse
Wir prüfen Ihre Erstattungsart, die Daten des Zeitraums und die vorhandenen Unterlagen und legen den geeigneten Erstattungsweg fest.
1-3 WerktageVorbereitung der Unterlagen
Wir erstellen die erforderlichen Listen, Tabellen und Nachweise vollständig und vorschriftsgemäß.
Abhängig vom UmfangAntragstellung und Durchführung
Wir reichen den Antrag ein, koordinieren den YMM-Bericht und verfolgen die Verfahren bei der Finanzbehörde.
Während des gesamten VerfahrensAbschluss und Nachverfolgung
Wir schließen die Verrechnung oder Barerstattung ab und beantworten Mängelrügen, um das Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Abhängig von der Bearbeitungszeit der BehördeHäufige Fragen
Die Dauer hängt von der Erstattungsart, der Vollständigkeit der Unterlagen, der Erforderlichkeit eines YMM-Berichts sowie der Arbeitsbelastung der Finanzbehörde ab. Eine vollständig vorbereitete Akte beschleunigt das Verfahren deutlich. Eine feste Bearbeitungsdauer kann aufgrund der gesetzlichen und behördlichen Abläufe nicht zugesichert werden.
Beide Wege sind möglich. Bei der Verrechnung wird der Betrag mit bestehenden Steuerschulden verrechnet, bei der Barerstattung erfolgt eine direkte Auszahlung an Sie. Gemeinsam ermitteln wir anhand Ihrer Schuldensituation und Präferenz die geeignetste Methode.
Nein. Die Erforderlichkeit eines YMM-Bestätigungsberichts richtet sich nach der Erstattungsart und den gesetzlich festgelegten Betragsgrenzen. Erstattungen unterhalb bestimmter Beträge können ohne Bericht abgeschlossen werden, während in manchen Fällen auch eine Sicherheitsleistung oder eine Betriebsprüfung in Betracht kommt.
Ja. Versehentlich oder zu viel gezahlte Steuern können innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen durch Antragstellung im Wege der Erstattung oder Verrechnung zurückgefordert werden. Eine korrekte Dokumentation ist hierbei entscheidend.
Die Finanzbehörde kann für als unvollständig erachtete Punkte in der Akte eine Mängelrüge versenden. Es ist wichtig, diese Schreiben fristgerecht und mit den korrekten Unterlagen zu beantworten, damit das Verfahren reibungslos fortgesetzt werden kann; diesen Schritt übernehmen wir in Ihrem Namen.
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